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Bau- und Architektenrecht

Im Bau und Architektenrecht bemühen wir uns, bestehende Geschäftsbeziehungen nicht durch gerichtliche Auseinandersetzungen zu belasten. Dies gewährleisten wir durch fachkundige Hilfe bei der Vertragsgestaltung und juristische Begleitung während und nach der Bauphase. Hierdurch können vielfach langjährige Bauprozesse vermieden werden.

Für den Fall, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung gleichwohl erforderlich wird, garantieren wir eine durch Fachanwaltschaften und langjährige Erfahrung im Bau- und Architektenrecht belegte fachkundige Vertretung.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung nach BGB und VOB/B
  • Juristische Projektbegleitung bereits im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Prozessvermeidung sowie zur schnellen lösungsorientierten Abwicklung.
  • Teilnahme an wichtigen Terminen vor Ort (bspw. Baubesprechungen oder Abnahme).
  • Unterstützung im Rahmen der Mangelgewährleistung und der Abnahme der Bauleistung
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungs- und/oder  Mangelbeseitigungsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Ersatzvornahme und Schadensersatz.
  • Erstellen und Prüfen von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Mangelbeseitigungs- und Haftungsansprüchen gegenüber dem Architekten/Ingenieur.
  • Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen nach HOAI.
  • Erstellen und Prüfung von Bauträgerverträgen.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Bauträgers gegenüber dem Auftraggeber.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Bauträger.

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