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Mietrecht

Im Rahmen des Mietverhältnisses – das häufig über viele Jahre andauert -  besteht ein hoher Beratungs- und Vertretungsbedarf sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite.

Wir begleiten Sie sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnraummietrecht von Abschluss des Vertrages an und beraten und unterstützen Sie im Rahmen sämtlicher im laufenden und beendeten Mietverhältnis anfallenden Probleme.

Durch die erworbene Fachanwaltschaft sowie die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwältin Grünewald als 1. Vorsitzende des örtlichen Haus- und Grundeigentümervereins verfügen wir über ein hohes Maß an Qualifikation und Praxis.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Gestaltung von Mietverträgen im Wohn- und Gewerberaummietrecht
  • Beendigung von Wohn- und Gewerberaummietverhältnisses
  • Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen.
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Miete, Schadensersatz, Verwendungsersatz und Betriebskostennachforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen der Parteien bei beendetem Mietverhältnis
    (Schönheitsreparaturen, Schadensersatz, Kaution)

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