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Wohnungseigentumsrecht

Das sehr spezielle Recht des Wohnungseigentums erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Wohnungseigentümer als auch als Verwalter in sämtlichen Fragen rund um Ihr Gemeinschafts- und Sondereigentum. Selbstverständlich verfügen wir auch hier über eine Fachanwaltschaft sowie langjährige Praxis in diesem Rechtsgebiet.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.:

  • Vertragsgestaltung bei der Begründung des Wohnungseigentums
  • Beratung und Vertretung im Rahmen der Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander
  • Erstellung und Prüfung von Verwalterverträgen
  • Überprüfung der Jahresabrechnung sowie des Wirtschaftsplanes
  • Überprüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Beratung und Vertretung im Rahmen erforderlicher Beschlussanfechtungen
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentumsverwaltern
  • Beratung und Vertretung im Rahmen von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentum,
  • Beratung und Vertretung bei der Durchführbarkeit von Modernisierungsmaßnahmen,
  • Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung.
  • Durchsetzung von Hausgeldforderungen der Gemeinschaft.
  • Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten.
  • Beratung und Vertretung bei Vorliegen von Mängeln an Gemeinschafts- und Sondereigentum.
  • Vorbereitung und Beratung zur Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung.
  • Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber dem Bauträger
  • Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen des Sondereigentümers gegenüber der Gemeinschaft, dem Verwalter sowie gegenüber Dritten.
  • Begründung von Sondernutzungsrechten

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