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Im Rahmen des Mietverhältnisses – das häufig über viele Jahre andauert - besteht ein hoher Beratungs- und Vertretungsbedarf sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite.
Wir begleiten Sie sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnraummietrecht von Abschluss des Vertrages an und beraten und unterstützen Sie im Rahmen sämtlicher im laufenden und beendeten Mietverhältnis anfallenden Probleme.
Durch die erworbene Fachanwaltschaft sowie die langjährige Tätigkeit von Rechtsanwältin Grünewald als 1. Vorsitzende des örtlichen Haus- und Grundeigentümervereins verfügen wir über ein hohes Maß an Qualifikation und Praxis.
Unsere Tätigkeit umfasst u.a.: