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Das Straßenverkehrsrecht ist für jedermann von Bedeutung, denn jeder Bürger ist Teilnehmer am Straßenverkehr, sei es nun als Fußgänger, als Radfahrer oder als Kraftfahrer. Täglich ereignen sich Unfälle mit Sach- und Personenschäden. Hier gilt, dass guter Rat nicht teuer sein muss: Sind Sie schuldlos an dem Unfall beteiligt, so sind die Anwaltskosten von der Versicherung zu tragen. Fragen Sie uns, welche Ansprüche Sie durchsetzen können. Unsere Tätigkeit umfasst:
Bußgeldbescheid, Geschwindigkeit, Rotlicht- oder Abstandsverstöße, Alkohol am Steuer, Benutzung eines Mobiltelefons, Verletzung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen oder beim Wenden
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (früher: Unfallflucht), Trunkenheit oder (Drogen-)Rausch im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Versicherungsschutz, Kennzeichenmissbrauch, Nötigung, Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Unterlassene Hilfeleistung
Schmerzensgeldansprüche, Nutzungsausfalls- und Verdienstausfallsschäden; Unfallregulierung - Diese übernehmen wir komplett für Sie!
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf
Fahrerlaubnis und MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), Fahrtenbuchauflagen, Führerschein auf Probe und Begleitetes Fahren
Wir kümmern uns um die vollständige Abwicklung Ihres Kfz-Unfalls: z.B. Schmerzensgeld - Mietwagenkosten - Nutzungsausfall - Wertminderung.