Familienrecht
Wir beraten Sie sowohl im Familienrecht als auch in den angrenzenden Rechtsgebieten in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Hierzu zählen insbesondere folgende Bereiche:
- Eheverträge
- Heirat und Ehe
- Trennung und Trennungsfolgen
- Scheidung
- Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt des Ehegatten
- Versorgungsausgleich/Rentenausgleich
- Güterrecht
- Zugewinnausgleich
- Abstammung, Vaterschaft, Adoption
- Erbrecht in Ehe und Scheidung
Die Firma/das Unternehmen in der Ehe und Scheidung
Das Familienrecht ist eine vielschichtige Materie für Spezialisten. Interdisziplinäre Kompetenz wird darüber hinaus zwingend erforderlich, wenn einer der Ehegatten selbständig tätig ist und ein Unternehmen zum Vermögen gehört. Sinnvollerweise werden in solchen Fällen schon vor der Eheschließung ehevertragliche Regelungen getroffen. Im Scheidungsfall bedarf es großer wirtschaftlicher Kompetenz, um die Interessen des Mandanten z.B. bei der Bewertung des Unternehmens für den Zugewinnausgleich wirksam zu vertreten. Hier ist nicht allein der Fachanwalt für Familienrecht gefragt, sondern auch der Fachanwalt für Steuerrecht.